Medair in der Deutschschweiz
Herzlich willkommen !
Seit 1989... hat Medair die Lebenssituation von Millionen von Menschen in Afrika, Asien und im Mittleren Osten entscheidend verbessert: Leben konnten gerettet werden, Meschen haben ihre Würde wieder gefunden und neue Hoffnung geschöft. Viele konnten ihr Leben wieder selber in die Hand nehmen - mit der Perspektive auf eine bessere Zukunft. Gemeinsam mit unserern Spendern und Partnern bringt Medair all jenen Menschen Hoffnung, die Hilfe am dringendsten benötigen.
Seit 2010... hat Medair ein Verbindungsbüro zur Deutschschweiz in Bern. Ich freue mich, Sie kennen zu lernen und stehe für Fragen, Anregungen oder Kritik gerne zur Verfügung. Wenn Sie in Ihrer Firma oder Ihrem Verein eine Präsentation über Medair oder über die Projektarbeit wünschen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Email und Telefonnummer finden Sie rechts nebenan. Gerne kommen wir bei Ihnen vorbei.
Im Blickpunkt
> Ich melde mich für den Newsletter an
> Mein Kommentar oder Anregung
> Medair sucht Fachleute wie Sie !
> Geschäftsbericht 2010
> Ich arbeite gerne freiwillig mit
Unterstützen Sie die Arbeit von Medair
Ihre Spende an Medair ermöglicht die Projektarbeit in den drei Sektoren: medizinische Nothilfe, Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitäre Anlagen sowie Notunterkünfte und Basisinfrastruktur. Dadurch steigt nicht nur die Lebensqualität von den Männern, Frauen und Kindern in den Krisen-, Kriegs- und Katastrophengebieten dieser Welt, es entsteht vorallem auch neue Hoffnung auf ein Leben in Würde und Eigenständigkeit.
Steuerabzug
Medair ist eine humanitäre Non-Profit-Organisation. Aufgrund ihrer gemeinnützigen Zielsetzungen wurde sie vom Finanzdepartement des Kantons Waadt von den Steuern befreit (Entscheid 19. April 1991).
Direkte Bundessteuer
Alle natürlichen Personen können Ihre Spenden an Medair von den Steuern abziehen. Die Zuwendung muss im Steuerjahr jedoch mindestens CHF 100.-- betragen und es können maximal 20 % vom Reineinkommen abgezogen werden. (Art.33a DBG). Juristische Person können bis zu 20 Prozent vom Reingewinn abziehen (Art.59 Bst. c DBG).
Kantons- und Gemeindesteuer
Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu einer von den Kantonen festgelegten Limite von den Steuern abgezogen werden. (Art.9t. 9, LIHD)
Mehr Informationen dazu finden Sie im Dokument der ZEWO, bitte klicken Sie hier.
Firmennummer : CH-550-0080686-7.
Rechtsform : Verein
Datum der Statuten : 18.10.1989
Eintrag im Handesregister des Kantons Waadt am 03.10.1990





